Jeder gesetzlich Versicherte erwirbt durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird.
Krankenversicherung:
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen, die vom behandelnden Arzt verordnet werden.
Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V - Häusliche Krankenpflege.
Pflegeversicherung:
Die Pflegeversicherung übernimmt Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen.
Pflegesachleistungen § 36 SGB XI
Wenn Sie uns beauftragen Ihre Pflege zu übernehmen, wählen Sie Ihre gewünschten Hilfeleistungen im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskomplexe aus. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegesachleistungen ab 01.01.2022:
PG 2: 724,00 Euro
PG 3: 1.363,00 Euro
PG 4: 1.693,00 Euro
PG 5: 2.095,00 Euro
Geldleistungen § 37 SGB XI
Wenn Angehörige oder eine andere nicht in der Pflege ausgebildete Kraft Ihre Pflege übernimmt, beziehen Sie ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse.
Pflegegeld für häusliche Pflege ab 01.01.2017:
PG 2: 316,00 Euro
PG 3: 545,00 Euro
PG 4: 728,00 Euro
PG 5: 901,00 Euro
Kombinationsleistungen § 38 SGB XI
Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen Teil Ihrer Pflege selbst zu organisieren und einen Teil von uns übernehmen zu lassen.
In der Regel sind die Pflegekosten höher als die Leistungen der Pflegekasse. Daher müssen Sie einen Teil der Pflegekosten selbst zahlen. Daneben müssen Sie Investitionskosten und Kosten für Zusatzleistungen bezahlen. Diese Kosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen.
Sozialamt:
Übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der Pflegeversicherung, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe. Dieses wird vom Sozialamt geprüft. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Solange keine Genehmigung des Sozialamtes vorliegt, sind Sie evtl. verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.
Bitte sprechen Sie uns an, wie wir die Situation einschätzen.
Beihilfe
Bei bestimmten Versicherten (z.B. Beamten) übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten.
Privat:
Auch für Leistungen, die von den Versicherungen nicht abgedeckt sind, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Diese Dienste berechnen wir nach Stundensätzen.