Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Höhe der finanziellen Leistungen aus der Pflegekasse wird auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt. Der MDK begutachtet folgende Bereiche :

 

- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

​- Mobilität 

- Selbstversorgung

- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

- Selbständiger Umgang mit krankheitstherapiebedingten Anforderungen        und Belastungen

- Gestaltung des Alttagslebens und soziale Kontakte

- Außerhäusliche Aktivitäten

- Haushaltsführung

 

Pflegegraden werden nach Punkte vergeben.

 

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte

Diese niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit kommt für Menschen in Frage, wenn die Grundbedingungen nicht erfüllt sind. Mit dem Pflegestärkungsgesetz haben auch sie die Chance auf eine Unterstützung der Pflegeversicherung.
 

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 1:

Zusätzliche ambulante Betreuung gem. § 45 b SGB XI: 125 Euro

 

 

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 2:

Pflegegeld: 316 Euro

Pflegesachleistung: 724 Euro

Zusätzliche ambulante Betreuung gem. § 45 b SGB XI: 125 Euro

 

 

 

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 3:

Pflegegeld: 545 Euro

Pflegesachleistung: 1363 Euro

Zusätzliche ambulante Betreuung gem. § 45 b SGB XI: 125 Euro

 

 

 

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

70 bis unter 90 Gesamtpunkte

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 4:

Pflegegeld: 728 Euro

Pflegesachleistung: 1693 Euro

Zusätzliche ambulante Betreuung gem. § 45 b SGB XI: 125 Euro

 

 

 

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

90 bis 100 Gesamtpunkte

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 5:

Pflegegeld: 901 Euro

Pflegesachleistung: 2095 Euro

Zusätzliche ambulante Betreuung gem. § 45 b SGB XI: 125 Euro

 

 

 

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Pflegedienst ARMIRA GmbH
Glauburgstraße 95
60318 Frankfurt am Main

 

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9:30 bis 16:00

und nach Vereinbarung


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